AGB'S & DATENSCHUTZ

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Corpus Fit UG Waldkirchen

 

1.VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Corpus fit UG (Haftungsbeschränkt) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Corpus fit UG (Haftungsbeschränkt) abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung Passauer Str. 31, 94065 Waldkirchen berechtigt sind.

1.2. Corpus fit UG –Transponder

Das Mitglied kauft gegen eine Gebühr von 20,- Euro einen Transponder, der in seinen Besitz übergeht und ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Die Funktion des Transponders sowie die darauf gespeicherten Daten werden bei Beendigung des Mitgliedsvertrages oder bei Verlust des Transponders durch Corpus fit UG gelöscht.

1.3. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

1.4. Videokameraüberwachung

Corpus fit UG (Haftungsbeschränkt) überwacht sein Fitnessstudio teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

1.5 Personenbezogene Daten

Die Corpus fit UG (Haftungsbeschränkt) erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos). Corpus fit erklärt ausdrücklich, dass Daten, selbstverarbeitet und nur zweckbestimmt i.S. des Vertragsverhältnisses erhoben werden und der Grundsatz der Datensparsamkeit eingehalten wird. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst die Corpus fit UG Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungenverwendet

 

2. NUTZUNG DES STUDIOS

2.1. Zutritt mit Corpus fit UG -Transponder

Durch die Corpus fit UG Transponder erhält das Mitglied Zutritt zum Studio und ist berechtigt die Trainingsräume 23 Stunden (6h bis 5h) zu nutzen.

2.2. Hausordnung

Corpus fit UG (Haftungsbeschränkt) ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.3. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.4. Verstoß gegen die Hausordnung

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Corpus fit UG (Haftungsbeschränkt) berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär ruhend zu stellen und/oder Schadenersatz in Höhe von 150,- € geltend zu machen

 

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit der Corpus fit UG -Transponder

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Transponder zu sorgen. Einen Verlust der Corpus fit UG-Transponder hat das Mitglied unverzüglich im Studio Corpus fit UG zu melden.

3.2. Bei Neuausstellung der Corpus fit UG-Transponder

Für eine Neuausstellung der Corpus fit UG-Transponder bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird ein erneuter Betrag in Höhe von 20,- € fällig.

3.3. Verbot der Weitergabe der Corpus fit UG -Transponder

Die Mitgliedschaft bei der Corpus fit UG ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 150,- €. Der Corpus fit UG bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) der Corpus fit UG unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Corpus fit UG dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

3.5. Nutzung der Spinde

Die von der Corpus fit UG zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Die Corpus fit UG ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. Spinde müssen über Nacht geräumt sein.

3.6 Nutzung der Kundenparkplätze

Die von Corpus fit UG zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Die Corpus fit UG behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

 

4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen

Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Start-Up- und Servicegebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

 

 

 

4.2. Preisanpassungsrecht

Die Corpus fit UG ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Corpus fit UG wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein. Bei entsprechenden Umbaumaßnahmen oder bei Aufstockung der angebotenen Leistungen wie Kursangebot oder Flats ist es dem Studio vorbehalten, die Beiträge anzupassen.

4.3. Kosten bei Rückbuchung

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

4.4. Zusätzliche Kosten

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

4.5. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Corpus fit UG berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin Fällig.

4.6. Verzugskosten

Die Corpus fit UG behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

 

5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung

Wenn der Mitgliedsvertrag über 12 und 24 Monate nicht vom Mitglied oder von der Corpus fit UG spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber der Corpus fit UG schriftlich in Briefform zu erklären.

5.2. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten

Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben. Der Nachweis ist der Corpus fit UG mindestens drei Werktage nach dem Beginn der Ausfallzeit bekanntzugeben. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt die Corpus fit UG dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 5,- €.

5.3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mitgliedsvertrag kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

5.4. Stilllegung des Vertrages

Stilllegung des Vertrages von Seiten von Corpus fit UG ist bei Renovierungsmaßnahmen oder bei Schäden durch Höhere Gewalt bis zu 6 Monaten möglich und zu akzeptieren. Die Laufzeit des Vertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt ist jedoch Beitragsfrei.

6. HAFTUNG der Corpus fit UG

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Corpus fit UG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Corpus fit UG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Corpus fit UG gelten.

7. Kündigung wegen Wegfall eines Kursangebotes

Der Wegfall von Kursangeboten stellt keinen Kündigungsgrund dar.

 

7. VERHALTEN IM STUDIO

7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und Ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Corpus fit UG (Haftungsbeschränkt) berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 2.000,- € geltend zu machen. Dieses Zuwiderhandeln führt umgehend zu einer Anzeige. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

7.2. Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.

7.3 Mitbringen von Getränken

Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen dieser AGB

Die Corpus fit UG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Corpus fit UG wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

8.2 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen

Die Corpus fit UG aufrechnen.

8.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 
 
 
 

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